Sollte die Meinungsfreiheit uneingeschränkt sein?

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Meinung

In Indien, im größten demokratischen Staat der Welt, wächst die Sorge, dass die Meinungsfreiheit und damit auch die Werte des Pluralismus und der Toleranz angegriffen werden. Diese Besorgnis ist nicht unbegründet, da man das zunehmende Verschwinden der kreativen Freiheit, die Versuche, gegen die Medien vorzugehen, wachsende Fälle von Aufruhr und Verleumdung, Hassreden und Zensur und viele andere Erscheinungsformen einer zurückgehenden Meinungsfreiheit beobachten kann.

Diese Situation hat die Menschen in Indien dazu veranlasst, darüber zu diskutieren, ob die Meinungsfreiheit absolut sein oder ob sie – so wie der Staat es wünscht – eingeschränkt werden sollte. Es besteht aber auch kein Zweifel, dass es sich hierbei um ein komplexes Thema handelt, auf das es keine direkten oder einfachen Antworten gibt. Ich möchte hier daher die verschiedenen Möglichkeiten von Meinungsfreiheit und deren angestrebte Regulierung durch die staatlichen Behörden darlegen.

Der Begriff der Meinungsfreiheit geht auf die alten politischen Anschauungen der griechischen Zivilisation zurück. Seit dem 17. Jahrhundert setzen sich liberale politische Denker dafür ein, dass die Meinungsfreiheit der Kern ihrer politischen Philosophie sein müsse.

Bei der Meinungsfreiheit handelt es sich allerdings nicht nur um einen politischen Diskurs, sondern sie bedeutet ein grundlegendes Menschenrecht und gilt als eine der grundlegendsten aller Freiheiten, auf die der Mensch ein Recht haben muss.

Die Gewährleistung der Meinungs- und Informationsfreiheit wird in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) als grundlegendes Menschenrecht anerkannt. Die AEMR wurde als Grundlage und Standard des Internationalen Menschenrechtsgesetzes erarbeitet und 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Artikel 19 der Erklärung besagt, dass

jeder das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung hat, einschließlich des Rechts, Meinungen ohne Einmischung zu vertreten und Informationen und Ideen über die Medien und unabhängig von Grenzen zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben.

Auch Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) erkennt die Meinungsfreiheit als Menschenrecht an. Und Meinungsfreiheit als Menschenrecht schließt die Freiheit ein, Meinungen zu vertreten und Informationen und Überlegungen ohne behördliche Eingriffe und unabhängig von Staatsgrenzen zu vermitteln und weiterzugeben.

Gelegentlich scheint der Begriff „Meinungsfreiheit“ jedoch recht verschwommen und mehrdeutig. Das liegt daran, dass alles, was unter den Begriff Meinungsfreiheit fällt, sehr facettenreich und umfassend ist. Dieser Begriff umfasst die Meinungs- und Medienfreiheit, aber auch die Gedanken-, Gesinnungs- und Kulturfreiheit sowie die geistige Freiheit. Tatsächlich garantiert die Meinungsfreiheit jedem Einzelnen das Recht, im Rahmen der Verfassung offen zu sprechen und zu schreiben. Und dieses Recht beinhaltet die Berechtigung, Ungerechtigkeiten, illegale Aktivitäten und Inkompetenzen der Regierung ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen zu hinterfragen.

Zur Meinungsfreiheit gehört auch das Recht, die Öffentlichkeit zu informieren, Meinungen abzugeben und sich mit vertretbaren Restriktionen für Veränderungen, einschließlich des Regierungswechsels, einzusetzen. Außerdem ist die Meinungsfreiheit auch das Recht, miteinander Meinungen zu äußern. Sie gibt der Mehrheit und der Minderheit die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen und Meinungen mit umfassenderen Diskussionen zu gestalten. Vor allem aber ist die Meinungsfreiheit das Recht, jede Form der staatlichen Tyrannei mit Worten und Ideen anzufechten.

Mit dem Aufkommen von Internet und Social Media haben sich die Bereiche des Informationsaustausches drastisch erweitert. Die Konterrevolution in Form einer willkürlichen Zensur auch durch die demokratischen Staaten gibt jedoch weiterhin Anlass zur Sorge.

Die Meinungsfreiheit ist zweifellos eine der grundlegenden Fundamente jeder Demokratie. Demokratie und Meinungsfreiheit sind so eng miteinander verknüpft, dass die Meinungsfreiheit als eine der wichtigen Säulen der liberalen Demokratie gilt. Tatsächlich wird die Meinungsfreiheit als eine Grundfreiheit angesehen, ohne die die Demokratie nicht existieren könnte. Das Ausbleiben der Meinungsfreiheit würde jede Demokratie in eine illiberale Demokratie verwandeln, in der nur der Verfahrensaspekt der Demokratie erhalten bliebe.

Die Qualität der freien Meinungsäußerung ist jedoch zu einem Streitpunkt geworden. Viele Menschen sind der Ansicht, dass die freie Meinungsäußerung mit angemessenen Einschränkungen einhergehen sollte.

Ich glaube, dass jeder gerne die absolute Freiheit haben möchte, geht es um die Meinungs- und Redefreiheit. Allerdings erscheint sie mir in vielerlei Hinsicht unpraktikabel. Es ist wichtig, dass jeder Einzelne die Befugnis und die Freiheit hat, seine Meinung zu äußern oder seine Stimme gegen die unpassende Situation zu erheben. Aber das sollte nicht zu dem Missverständnis führen, dass man frei sei, etwas zu sagen, selbst wenn es zu Unruhe und Disharmonie führen könnte. Nach dieser Logik ist eine Art von vernünftigen Einschränkungen notwendig, um eine schrittweise Zertrümmerung der Eintracht in der Gesellschaft zu vermeiden. Allerdings kann man auch argumentieren, dass, sobald vernünftige Beschränkungen im Falle der freien Meinungsäußerung zulässig wären, diese viele andere Einschränkungen beinhalten würden.

Aber die Frage ist, wer entscheidet über vernünftige Restriktionen? Und welches Gremium würde solche vernünftigen Einschränkungen der Meinungsfreiheit aufzeigen? Daher ist die Angemessenheit von Einschränkungen dieser Freiheit ebenso problematisch wie die Schaffung einer Autorität, die entscheidet, was vernünftig ist und was nicht.

Normalerweise ist es der Staat, der seine Autorität über vernünftige Beschränkungen ausüben und ausweiten kann. Aber ist es nicht problematisch, den Staat entscheiden zu lassen, was seine Bürger mitteilen dürfen und was nicht?

Es heißt, dass die Freiheit des einen dort beginne, wo eine andere aufhöre. Aber ist es wirklich vorstellbar, dass der Staat die Meinungsfreiheit eines jeden wirklich angemessen beschneidet, um die Freiheit des anderen zu verhindern?

Anscheinend ist eine selbstauferlegte Begrenzung der Ausdrucksweise bei gleichzeitiger Achtung anderer pluralistischer Sensibilitäten unabdingbar. Vielmehr ist eine sinnvolle, selbstregulierte Meinungsäußerung oder ein Dissens wünschenswerter als Restriktionen seitens staatlicher Stellen. Aber ist das überhaupt realisierbar?

Übersetzung Englisch-Deutsch: Anna Dichen

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