Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen. Aber wie? (Kapitel 1)

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Helmo Pape, Obmann des Vereins Generation Grundeinkommen, spricht im ersten Teil der Videoreihe zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens in Österreich bis 2030 über die Geschichte und Grundlagen des sozialpolitischen Konzepts.

Für die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) nennt er gleich mehrere Gründe: Der Grundeinkommens-Aktivist skizziert die historische Entwicklung von der Selbst- zur Fremdversorgung. Die Ermöglichung von Leben bedurfte früher dem Besitz von Land, heute dem Besitz von Einkommen. In unserer gegenwärtigen Gesellschaft gibt es drei Wege, die zu Einkommen führen: Erwerbsarbeit, Vermögen und Transfers. Während weniger als 50% der Bevölkerung vom Verkauf der eigenen Arbeitskraft und etwa 5% alleine von ihrem Vermögen leben können, bezieht mehr als die Hälfte aller Menschen Transfers ohne direkte wirtschaftliche Gegenleistung wie Pensionen oder Erwerbsarbeitslosengeld.

Eine weitere Begründung sieht der Verfechter des bedingungslosen Grundeinkommens in der Entwicklung der Menschenrechte. Mit dem Ende der Sklaverei wurden im 18. Jahrhundert liberale Grundrechte, mit der Einführung des allgemeinen Wahlrechts im 19. Jahrhundert politische Grundrechte und mit der Rentenversicherung im 20. Jahrhundert soziale Grundrechte sichergestellt. Ökonomische Grundrechte könnten unserer heutigen Gesellschaft mit der Einführung des BGE gewährt werden. Das Beseitigen gesellschaftlicher Probleme, wie Armut, Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Angst, die Vertrauen, Gesundheit und Bildung beeinflusst, verschärfen die Forderung nach einem Grundeinkommen zusätzlich.

Pape ist sich sicher, dass die Bedingungslosigkeit ein zentrales Element darstellt. Der gesellschaftliche Vertrag, der uns wechselseitig das Arbeiten füreinander ermöglicht, muss auf möglichst breite Beine gestellt werden. Zuverdienst stellt zudem einen Leistungsanreiz dar und Fehlbedienungen sind kaum möglich, da das BGE antrags- und formlos abgewickelt werden könnte.

Die Idee für das Einkommen als Grundrecht stammt von Thomas Morus, der in seinem Roman Utopia 1516 eine freie und wohlhabende Gesellschaft beschreibt. Thomas Paine, einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten von Amerika und Mitautoren der Unabhängigkeitserklärung, argumentiert 1795 mit dem Recht auf ein Stück Land für die Gewährung einer Lebensgrundlage. Auch Martin L. King stieß auf die Idee eines garantierten Einkommens. Zuletzt hat unser heutiger Papst Franziskus I. positiv zum BGE Stellung genommen.

Die erstmals 1968 aufgekommene Idee der negativen Einkommenssteuer stammt von Wirtschaftsnobelpreisträger Milton Friedman. In dieser Theorie müsste durch eine Steuergutschrift, die eine negative Besteuerung erlaubt, erst ab einem Bruttoeinkommen von über € 2.000,-  Steuer gezahlt werden. Im Laufe der vergangenen 50 Jahre fanden sich zahlreiche Unterstützer dieser Idee, darunter Friedrich A. v. Hayek, Götz Werner, Richard D. Precht und Rutger Bregman. Die durch dieses Konzept ausgelöste Sicherheit und Freiheit bilden das liberale und soziale Fundament für Menschlichkeit innerhalb unserer Gesellschaft.

Das bedingungslose Grundeinkommen definiert sich wie folgt: „Eine Gesellschaft garantiert allen Mitgliedern regelmäßig einen Betrag, genug menschwürdig leben zu können, ohne Zwang zur Gegenleistung.“.  Eine ausreichend hohe Pension lässt sich demnach von einer Welt mit Grundeinkommen kaum unterscheiden.

Im Vorschlag des Vereins Generation Grundeinkommen, soll die Wohnbevölkerung eines Staates vom BGE, das hoch genug ist, um alleine in Würde leben zu können, jedoch möglichst niedrig, um keine zusätzlichen Ressourcen zu verbrauchen, profitieren. Lebensqualität resultiert aus individuellen Bedürfnissen, die durch das Grundeinkommen gedeckt werden, und mit einer öffentlichen Daseinsfürsorge und einem potenziellen steuerfreien Zusatzeinkommen ergänzt werden könnten.

Es gibt bereits erste Pilotprojekte, das BGE in der vorliegenden Form wurde jedoch noch nicht umgesetzt. Um es in Österreich einzuführen, müssten ein Detailkonzept erarbeitet werden und die Abstimmung in vielen rechtlichen, finanziellen und administrativen Punkten erfolgen. Helmo Pape verweist am Ende des Kurzvideos noch auf das vorliegende Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen“, das 2020 von allen Grundeinkommensbewegungen gemeinsam initiiert wurde.

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BGE – Kapitel 1 von 8 Wolfgang Müller CC BY SA 4.0
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