Der Weisheit letzter Schluss – 7 Männer am Weg in die Hofburg

Meinung

Ein kommentierender Wochenrückblick – KW 37/22

  • BP-Kandidaten im Medienfocus
  • Kann der UNO-Menschenrechtskommissar die Menschenrechte vollumfänglich schützen?
  • Ist das Kinderspiken auch in Österreich zu stoppen?
  • Wird die „Mission 11“ die Österreicher zum Energiesparen motivieren?
  • Ist die Zwangsarbeit tatsächlich die Grundfeste unseres Wohlstandes?
  • Volksbegehren für uneingeschränkte Bargeldzahlung

Seit etwas mehr als einer Woche steht also fest, dass bei der Bundespräsidentenwahl 2022 sieben Kandidaten zur Wahl stehen. Die Wahlbehörde gab in einer diesbezüglichen Presseaussendung bekannt, dass neben dem Amtsinhaber auch (in alphabetischer Reihenfolge) Michael Brunner, Gerald Grosz, Walter Rosenkranz, Heini Staudinger, Tassilo Wallentin und Dominik Wlazny zur Wahl antreten dürfen.

Die zugelassenen Bewerber haben sich am Sonntag vor einer Woche in einer Sendung des österreichischen Staatsfunks einer ersten „Prüfung“ unterzogen (Die Schlagzeile auf orf.at lautet: Prüfung für 6 Kandidaten“). Und so war die Sendung tatsächlich auch aufgebaut. Die von der Moderatorin in der als Diskussionsrunde angekündigten Sendung gestellten Prüfungsaufgaben, reichten von der persönlichen Motivation über die konkrete Beantwortung von verfassunsgrechtlichen Fragen (die dann von einem anwesenden Verfassungsrechtsprofessor auf ihre Richtigkeit bewertet und allenfalls korrigiert wurden) bis hin zu Zweierduellen, in denen die Kandidaten gegensätzlicher Meinung sein sollten. Eine wirkliche Diskussion kam nur dann zustande, wenn die Teilnehmer die Spielregeln brachen, was viel zu selten geschah.

Einem ersten Eindruck nach kamen die medienaffinen Kandidaten besser über die Runden, während vor allem Heini Staudinger mit seiner ihm zu eigenen Authentizität und seinen sehr kargen aber klaren Wortmeldungen (durchaus positiv) aus der Rolle fiel. Er bot auch kaum Angriffsflächen, da er sehr verbindend und menschlich argumentierte – auch wenn die meisten anderen Teilnehmer gerade in Menschenrechtsfragen durchaus andere Positionen bezogen. Walter Rosenkranz, Tassilo Wallentin und Michael Brunner gaben sich durchaus staatstragend, allesamt argumentierten vor allem in Richtung ihrer Wählergruppen. Der Auftritt von Gerald Grosz war durchaus erfrischend, reichte aber mitunter in Richtung Realsatire und Dominik Wlazny war mit seinen Ideen – neben Heini Staudinger – derjenige, den man eher links der Mitte einordnen konnte.

Einig war man sich bei der Sichtweise auf eine notwendige aktivere Rolle des Staatsoberhaupts, nicht nachvollziehbar war für die Teilnehmer die Abwesenheit des Amtsinhabers, der durch sein Team ausrichten ließ, dass er es wie seine Vorgänger halte und solche Diskussionen nicht zum Ansehen des Amtes passten.

Seitdem geben sich die Kandidaten auch auf anderen Sendern und in anderen Medien die Klinke in die Hand, die Fragen der Journalisten gleichen einander und der Mehrwert an Informationen ist dadurch leider gering. Dabei gäbe es einige wirklich interessante Fragen, die die Haltung der Bewerber um das höchste Amt im Staat beleuchten könnten. Denn diese ist durchaus wichtig, wenn es um die Aktivitäten des zukünftigen Bundespräsidenten hinter den Kulissen geht, mit denen er die Tagespolitik sehr wohl beeinflussen kann.

Folgende „Erkundigungen“ täten durchaus Not:

  1. Wie ist Ihre Haltung zu den Zielen der Agenda 2030?
  2. Deutet für Sie etwas darauf hin, dass die USA Europa schwächen wollen? Bitte begründen Sie Ihr Ja oder Nein.
  3. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die „Energiekrise“ zu meistern ?
  4. Was halten Sie von einem WHO-Austritt Österreichs?
  5. Wie interpretieren Sie die Neutralität Österreichs und welche Position haben Sie zu einem NATO-Beitritt Österreichs?
  6. Digitale Währung kontra Bargeld – wie ist Ihre Position?
  7. Wie stehen Sie Lobbyisten gegenüber, welche Vor- und Nachteile sehen Sie beim Lobbyismus?

Wichtig wäre natürlich auch die Haltung des ersten Mannes im Staat zu den Menschenrechten. Immerhin tritt ab 17. Oktober dieses Jahres der österreichische Diplomat Volker Türk als Nachfolger der Chilenin Michelle Bachelet das Amt des Hochkommissars für Menschenrechte an. Er übernimmt damit auch die Leitung der UNO-Menschenrechtsbehörde UNHCR. Seine Aufgaben bestehen unter anderem darin, den Generalsekretär über die Politik der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte zu beraten, sicherzustellen, dass die Projekte, Aktivitäten, Organe und Gremien des Menschenrechtsprogramms unterstützt werden und den Generalsekretär bei Sitzungen der Menschenrechtsorgane und bei anderen Menschenrechtsveranstaltungen zu vertreten.

Das österreichische Außenministerium zeigte sich in einer ersten Reaktion sehr erfreut und kündigte die volle Unterstützung Türks in Fragen der Menschenrechte an. „Gerade in diesen schwierigen Zeiten sind wir alle verpflichtet, die Grund- und Menschenrechte – ebenso wie unsere offene, freie und pluralistische Gesellschaft – Tag für Tag aufs Neue zu verteidigen. Wir dürfen niemals müde werden, von allen Staaten die uneingeschränkte Achtung ihrer Verpflichtungen einzufordern“ so das Außenministerium. Wie wahr! Doch auch Presseaussendungen sind geduldig wie das Papier auf dem sie geschrieben sind. Bei genauerer Betrachtung (nicht nur der Ereignisse der letzten beiden Jahre) zeigt sich nämlich, dass es durchaus unterschiedliche Definitionen der Menschenrechte gibt, es ist zweifellos eine Differenz bei der Bewertung von „Maßnahmen“ durch die Verantwortlichen etwa in Bezug auf Europa oder Russland, die USA oder China festzustellen.

Da ergibt sich auch schon eine weitere Frage, nämlich jene, nach dem (Menschen-)Recht auf Impfung. Nach Dänemark hat sich kürzlich auch Großbritannien dafür entschieden, die so genannte Corona-„Impfung“ für Kinder zu stoppen. Junge Menschen bis 12 Jahre können nur noch in besonderen Fällen gespiked werden. Grund für diese Entscheidung war eine Abwägung des Nutzens und der möglichen Nebenwirkungen.

In Österreich hingegen wird seit Wochen eine Impfkampagne gerade für diese Zielgruppe durchgeführt, ganz besonders intensiv in Oberösterreich. Aus diesem Grund hat RA Dr. Christian Ortner, einer der Anwälte für Grundrechte, ein Schreiben an alle oberösterreichischen Schulleiter verfasst, in dem er den Ausführungen der Bildungsdirektion des Bundeslandes, die davon sprach, dass der Impfstoff sicher und wirksam sei, widerspricht und diese über den Sachverhalt aufzuklären versucht.

Darin argumentiert er u.a. damit, dass die Impfung keinen Fremdschutz biete, eine Covid-19-Infektion für Kinder und Jugendliche aufgrund der bisherigen Erfahrungen ungefährlich sei, die so genannten „Impfstoffe“ nicht regulär auf Sicherheit und Wirksamkeit geprüft seien und nur eine vorläufige Zulassung hätten sowie mit deren „absolut katastrophalen“ Nebenswirkungsprofil.

Vor diesem Hintergrund stelle das vom Land Oberösterreich geschnürte „Paket, um möglichst allen Schülerinnen und Schülern eine einfache und unbürokratische Möglichkeit für die Inanspruchnahme der COVID-19-Impfung zu ermöglichen“, einen geradezu menschenverachtenden, insbesondere aber die Kinderrechte missachtenden und allen pädagogischen Grundsätzen widersprechenden Akt dar, schließt Ortner und weist auf die Beilage zu seinem Schreiben hin, in der es einen Überblick über die aktuelle Studienlage gibt.

Aber die so genannte „C-Pandemie“, die, wie die WHO dieser Tage mitteilte, bald vorbei sein dürfte, tritt ja immer mehr in den Hintergrund. Aktuell geht es ja um Energie und einen „warmen Winter“. Um den zu garantieren, hat das österreichische Umweltministerium eine neue mit einem 3,6 Millionen Euro schweren Medienbudget ausgestattete Nudging-Kampagne gestartet.

„Heute starten wir die Mission 11 und wir hoffen, dass so viele wie möglich dabei sind“, so die Worte der Umweltministerin am 12.9.22 zum Start einer gleichnamigen großangelegten Stromsparkampagne. Ziel ist eine Reduzierung des Stromverbrauchs um elf Prozent, dies solle auf „kleine Änderungen unseres Verhaltens“ durch eine Fülle von Energiespartipps gelingen. Verblüffend bei all diesen Bemühungen ist die Tatsache, dass die „Klimaministerin“ im Widerspruch zu diesen Ausführungen weiterhin voll auf E-Mobilität setzt, wie auf der Website des Ministeriums unter „E-Mobilitätsoffensive 2022“ zu lesen ist. Ein Vertreter der Österreichischen Energieagentur bemühte das Argument von der Solidarität. Mit diesem sind wir ja an anderen Stellen in den letzten beiden Jahren ganz gut „infiziert“ und zum Funktionieren gebracht worden.

Neben diesen als freiwillig bezeichneten Maßnahmen seien auch verbindliche Regeln angedacht, u.a. die Limitierung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden mit 19 Grad Celsius, die allerdings nicht in Schulen und Krankenhäusern, aber in Gemeindeämtern und Ministerien gelten soll, ebenso ein Verbot von Werbebeleuchtung nach 22.00 Uhr und ein Aus für Heizschwammerln in der Gastronomie.

Die Krisen der Gegenwart rütteln an den Grundfesten unserer bisherigen Lebensweise, was eigentlich nichts Neues ist, aber erst jetzt tatsächlich verstärkt wahrgenommen wird.

Präsidentschaftskandidat Heini Staudinger hat es in der Sendung des Staatsfunks zur Bundespräsidentenwahl am vergangenen Sonntag formuliert („Unser Wohlstand basiert ohne Zweifel auf der Ausbeutung der Natur, auch der Tiere und auch der Menschen – vor allem in der Dritten Welt“), ein Bericht, den die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Organisation für Migration (IOM) und die Walk-Free-Stiftung, die sich gegen Sklaverei engagiert, am 12.9.22 in Genf vorlegten, bestätigt diese These.

Moderne Sklaverei kommt in fast allen Ländern der Welt vor, und zwar über ethnische, kulturelle und religiöse Grenzen hinweg“, heißt es in dem Bericht. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) aller Fälle von Zwangsarbeit und ein Viertel aller Zwangsverheiratungen finden sich in Ländern mit mittlerem oder hohem Einkommen.

14 Prozent der Betroffenen von Zwangsarbeit leisten diese für staatliche Behörden, erklärte die ILO. Der Bericht äußerte etwa Kritik an zwangsweise zu verrichtender Arbeit in Gefängnissen – eine gängige Praxis in vielen Ländern, etwa in den USA. Explizit genannt werden auch Länder wie Nordkorea, China oder Katar.

Es sei schockierend, dass sich die Situation der modernen Sklaverei nicht verbessere, sagte ILO-Chef Guy Ryder, nichts könne das Fortbestehen dieser grundlegenden Verstöße gegen die Menschenrechte rechtfertigen. Grace Forrest, Gründungsdirektorin von Walk Free, meinte: „Moderne Sklaverei ist das Gegenteil von nachhaltiger Entwicklung. Dennoch bildet sie auch im Jahr 2022 noch die Grundlage unserer globalen Wirtschaft.“

Wenn es um Wirtschaft geht, dann spielt Geld immer eine Hauptrolle. In diesem Bereich kam es in der letzten Dekade zu einer massiven Umschichtung vom Bar- zum Giralgeld. Um diesen Trend zu stoppen, kann ab Montag, 19.9.22 eine Woche lang, also bis zum 26.9., ein Volksbegehren zur Aufrechterhaltung des Bargelds an jedem Gemeideamt, Rathaus oder Magistratischem Bezirksamt sowie online mit Bürgerkarte oder Handysignatur unterschrieben werden.

„Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern“ heißt es wortwörtlich im Begehren. Begründet wird diese Forderung unter anderem damit, dass mit einer Abschaffung des Bargelds der Kontrolle der Bürger Tür und Tor geöffnet werden und diese von Konzernen und Kreditinstituten abhängig würden. Neben einer Vielzahl von Gründen, die für Bargeld sprechen, wird abschließend damit argumentiert, dass Bargeld unabhängig macht und gedruckte Freiheit ist.

Kürzlich berichtete die Tageszeitung Heute über Cafetiers, die Kartenzahlungen aus ihren Lokalen verbannen wollen. Ihr Gründe sind vor allem das so genannte Disagio, ein Aufschlag, der pro Kartenzahlung an das Kartenunternehmen zu zahlen sei und die Erfahrung, dass bei Barzahlung mehr Trinkgeld gegeben werde. Dennoch zieht einer dieser Cafetiers folgendes resignierende Resümee: „Irgendwann werden wir ins 21. Jahrhundert müssen“, meint er, und weiter: „Die Barzahlung wird künftig immer weiter verdrängt werden.“

Doch eine jede und ein jeder kann ihm das Gegenteil beweisen, nicht nur durch die Unterzeichnung des aktuellen Volksbegehrens sondern auch durch konsequente und ausschließliche Barzahlung.

Zur gleichen Zeit läuft die Eintragungswoche auch für sechs weitere Volksbegehren.

Wer direkte Demokratie als einen wesentlichen Schritt zu Weiterentwicklung des politischen Systems ansieht, sollte diese Möglichkeiten also nutzen. Obwohl es bei genauerer Betrachtung auch schon deutlich wird, dass diese Varianten nicht die letzten Schritte auf dem Weg zu einer Demokratie der und mit Zukunft sind.

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WG – 2022 KW37-YOUTUBE Wolfgang Müller CC BY SA 4.0